Allgemeine Nutzungsbedingungen
Radrouten-App der Stadt Oberhausen („Nutzungsbedingungen“)

 


Durch das Herunterladen und Installieren der App „RadRouten Stadt Oberhausen“ (nachfolgend „App“)  aus dem Apple App Store bzw. aus dem Google Play Store sowie Bestätigung dieser Nutzungsbedingungen kommt ein Vertrag über die Nutzung der App zwischen dem Nutzer und der Stadt Oberhausen, Der Oberbürgermeister, Schwartzstraße 72, 46042 Oberhausen (nachfolgend „Stadt Oberhausen“) zustande.

Weder Apple Inc. oder ein verbundenes Unternehmen von Apple noch Google Inc. bzw. ein verbundenes Unternehmen von Google werden Vertragspartner des Vertrags. Die Geltung der Nutzungsbedingungen des App-Stores von Apple oder des Google Play Stores bleibt im Verhältnis des Nutzers zu Apple bzw. Google von diesen Nutzungsbedingungen unberührt.

 

A. Allgemeine Regelungen

 

1. Gegenstand und Änderung der Nutzungsbedingungen

1.1 Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen ist die Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen dem Nutzer/der Nutzerin (nachfolgen für alle Geschlechter „Nutzer“) und der Stadt Oberhausen für die Nutzung der App.

1.2 Die Stadt Oberhausen ist berechtigt diese Nutzungsbedingungen jederzeit ohne die Angabe von Gründen abzuändern. Dieses Recht besteht insbesondere bei Änderungen der gesetzlichen Grundlagen, Änderungen der Rechtsprechung, Äquivalenzstörungen und Regelungslücken. Die Zahlung eines Entgelts kann vom Nutzer im Wege einer Änderung dieser Nutzungsbedingungen nicht verlangt werden.

1.3 Die Änderungen werden gegenüber dem Nutzer nur dann wirksam, wenn diese mit einer Frist von vier Wochen per E-Mail oder innerhalb der App auf die anstehende Änderung hingewiesen wurde und der Nutzer innerhalb dieser Frist der Geltung der neuen Nutzungsbedingungen nicht widersprochen hat. Der Nutzer wird auf die Bedeutung seines Schweigens in der Information über die Nutzungsbedingungen gesondert hingewiesen.

1.4 Widerspricht der Nutzer der Änderung dieser Nutzungsbedingungen, hat die Stadt Oberhausen das Recht das Nutzungsverhältnis zu dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Nutzungsbedingungen zu kündigen. Ein Ersatz oder eine Auszahlung von gesammelten RadMünzen findet nicht statt.

1.5 Vertragssprache ist Deutsch.

1.6 Der Vertragstext wird nicht gespeichert. Der Nutzer kann diese Nutzungsbedingungen jederzeit in der App aufrufen und gegebenenfalls ausdrucken.

 

2. Leistungsinhalt der App

2.1 Die Stadt Oberhausen verfolgt mit der App das Ziel, mehr Bürger zur Nutzung des Fahrrads zu motivieren. Dazu enthält die App ein Belohnungssystem. Der Nutzer erhält während der App-Nutzung für jeden mit dem Fahrrad im Stadtgebiet Oberhausen gefahrenen Kilometer eine Belohnung in Form einer RadMünze. Die gesammelten RadMünzen können bei Drittunternehmen („Partnern“), die an einem Gutscheinprogramm teilnehmen, gegen von den Partnern ausgelobte Leistungen eingelöst werden. Dem Nutzer werden Aufzeichnungen und Statistik (unter anderem zurückgelegte Strecke und Dauer) seiner zurückgelegten Radfahrten angezeigt. Auf dieser Basis errechnet die App Informationen zu eingespartem CO2, Tankgeld und Kalorienverbrauch.

2.2 Voraussetzung für die Nutzung der App ist die Aktivierung der Ortungsdienste auf dem verwendeten Endgerät.

2.3 Der Nutzer kann freiwillig, sofern er seine diesbezügliche Einwilligung erteilt, die gefahrenen Routen der Stadt Oberhausen in anonymer Form zur Optimierung der Fahrradverkehrsplanung zur Verfügung stellen.

2.4 Die App ermöglicht dem Nutzer die Navigation mit dem Fahrrad durch Einbindung einer Navigations-App (unter Verwendung von Apple Maps oder Google Maps).

2.5 Die App enthält weitere Funktionen, wie die Darstellung von interessanten Orten in Oberhausen und die Anzeige von Neuigkeiten zum Thema Radverkehr.

2.6 Die Stadt Oberhausen stellt dem Nutzer die App für iOS und/oder Android oder dessen Ableger bereit. Ein Anspruch, die App mit einer bestimmten Version von iOS und/oder Android oder dessen Ableger verwenden zu können besteht nicht.

 

3. Nutzerkonto, Nutzung der App

3.1 Nutzungsberechtigt sind ausschließlich Verbraucher, die mindestens 16 Jahres alt sind. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Die Verwendung der App erfolgt ausschließlich für eigene nicht kommerzielle Zwecke.

2.2 Zur Verwendung der App ist es erforderlich unter Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse und der Vergabe eines Passwortes ein Nutzerkonto zu eröffnen. Anschließend erhält der Nutzer eine E-Mail zur Verifikation seiner E-Mail-Adresse und Freischaltung seines Nutzerkontos. Innerhalb des Nutzerkontos werden die unter Verwendung der App gefahrenen Kilometer, die gesammelten RadMünzen sowie die Einlösung von Gutscheinen erfasst und gespeichert. Das Nutzerkonto ist nicht auf Dritte übertragbar.

3.3 Die Nutzung der App sowie die Erstellung eines Nutzerkontos sind nicht zahlungspflichtig. Etwaige Kommunikationsentgelte für Download und die Nutzung der App trägt der Nutzer.

3.4. Die Nutzungsberechtigung gilt auf unbestimmte Zeit und kann durch Löschung des Kundenkontos per Mail erfolgen.

 

4. Radmünzen

4.1 Der Nutzer kann die App dazu verwenden, RadMünzen für die mit dem Fahrrad gefahrenen Strecken zu sammeln. Je unter aktiver Nutzung der App zurückgelegtem vollem Kilometer wird dem Konto des Nutzers eine RadMünze gutgeschrieben. Die Mindeststrecke sind …. m/km.

4.2 Zum Sammeln von RadMünzen muss der Nutzer den Button „Start“ in dem Menüpunkt „RadRouten“ der App aktivieren. Ohne Aktivierung durch den Nutzer erfolgt keine automatisierte Aufzeichnung und es werden keine RadMünzen gesammelt. Der Nutzer beendet die gefahrene Strecke und das Sammeln von RadMünzen durch Anklicken des „Stop“-Buttons.

4.3 RadMünzen sind nicht übertragbar. RadMünzen verfallen vorbehaltlich Ziff. 4.4 dieses Abschnitts nicht.

4.4 Die Auszahlung bzw. der Umtausch von RadMünzen in Geld ist ausgeschlossen. Dies gilt auch bei einer Kündigung des Nutzungsverhältnisses durch die Stadt Oberhausen oder des Nutzers oder einer Einstellung der App. In diesen Fällen verfallen die nicht eingelösten RadMünzen des Nutzers ersatzlos. Die Stadt Oberhausen wird die Nutzer innerhalb einer angemessenen Frist über die beabsichtigte Einstellung informieren, damit vom Nutzer gesammelte RadMünzen vom Nutzer noch eingelöst werden können.

4.5 Eine Erstattung von RadMünzen durch die Stadt Oberhausen für nicht von dem Partner gewährte Vergünstigungen oder für versehentlich durch den Nutzer aktivierte Gutscheine erfolgt grundsätzlich nicht.

 

5. Einlösung von Gutscheinen

5.1 RadMünzen können gegen von den Partnern in der App ausgelobte Gutscheine (z.B. Gratiszugaben, Vergünstigungen) eingelöst werden. Die Einlösung ist nur bei den Partnern vor Ort möglich. Für die Einlösung ist eine aktive Internetverbindung des Endgeräts erforderlich, für die der Nutzer verantwortlich ist.

5.2 Der Nutzer weist den Partner bei der ersten Kontaktaufnahme vor Ort darauf hin, dass er beabsichtigt einen Gutschein der App einzulösen. Zur Einlösung zeigt der Nutzer bei dem Partner den Einlösebildschirm des einzulösenden Gutscheins innerhalb der App vor und betätigt die Schaltfläche zur Aktivierung des Gutscheins. Dem Partner oder dessen beauftragten Personen ist die Einsicht auf den Bildschirm bei der Einlösung zu gewähren.

5.3 Eine Reservierung oder Vormerkung von Gutscheinen durch den Nutzer ist ausgeschlossen.

5.4 Gutscheine können von den anbietenden Partnern zeitlich oder von Ihrer Menge beschränkt werden und mit der Erfüllung von Bedingungen versehen werden. Einschränkungen ergeben sich aus dem jeweiligen Gutschein und den dort hinterlegten Informationen.

5.5 Es besteht kein Widerrufsrecht des Nutzers gegenüber der Stadt Oberhausen.

5.6 Die Stadt Oberhausen bietet selbst keine Gutscheine oder Vergünstigungen innerhalb der App an.

5.7 Ergänzend gelten im Rahmen des jeweiligen Gutscheins gegebenenfalls enthaltene besondere Einlösebedingungen.

 

6. Fahrrad-Navigation

6.1 Der Nutzer kann die App zur Navigation mit dem Fahrrad verwenden. Auch hierbei kann der Nutzer RadMünzen nach der Ziff. 4 dieses Abschnitts sammeln.

6.2 Die Navigation erfolgt über eine vom Nutzer gewählte Standard Navigations-App (Apple oder Google Maps). Die Navigation unterliegt den jeweiligen App-Nutzungs- und Datenschutzbedingungen.

6.3 Wenn der Nutzer seine Einwilligung erteilt, werden seine im Rahmen der Navigation gefahrenen Routen anonymisiert um zu Beginn und Ender der Strecke jeweils um 150 Meter gekürzten Routen zur Verbesserung der Fahrradverkehrsplanung an die Stadt Oberhausen übermittelt.

 

7. Ansprüche

7.1 Ansprüche aus dem jeweiligen eingelösten Gutschein wie Gewährleistungsansprüche, Haftungsansprüche, Beschwerden und Anfragen sind direkt an den jeweiligen Partner, der den Gutschein anbietet, zu richten. Die Stadt Oberhausen ist nicht Bevollmächtigte der Partner. Fragen zu einzelnen Gutscheinen sind daher direkt an den jeweiligen Partner zu richten.

7.2 Die Stadt Oberhausen übernimmt keine Haftung für die in dem Gutschein ausgelobten Leistungen des jeweiligen Partners.

7.3 Durch die Nutzung der App und das Sammeln von RadMünzen erwirbt der Nutzer keinen durchsetzbaren Anspruch gegen die Stadt Oberhausen auf Einlösung der RadMünzen gegen Gutscheine oder sonstige Leistungen. Insbesondere kann der Nutzer von der Stadt Oberhausen nicht die Einlösung der RadMünzen gegen einen bestimmten Gutschein verlangen.

 

8. Verantwortlichkeit für Inhalte

8.1 Die Stadt Oberhausen macht sich die Inhalte der Gutscheine nicht zu Eigen.

8.2 Die Stadt Oberhausen ist nicht zur inhaltlichen Prüfung der Gutscheine verpflichtet. Die Verantwortung für den Inhalt der Gutscheine tragen die jeweils anbietenden Partner.

 

9. Datenschutz

Die Stadt Oberhausen hält die Vorschriften des Datenschutzes ein. Details der Datenverarbeitung werden in der Datenschutzerklärung der App geregelt. Bei Fragen oder Beschwerden kann der Nutzer sich an die behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadt Oberhausen unter datenschutz@oberhausen.de wenden.

 

10. Nutzungsrechte / Logos / Marken

10.1 Die Stadt Oberhausen räumt dem Nutzer das einfache, zeitlich auf die Dauer des Nutzungsvertrages beschränkte nicht übertragbare Recht zur Nutzung der App im Rahmen der Nutzungsbedingungen ein.

10.2 Alle in der App verwendeten Inhalte wie Texte, Bilder, Graphiken, Ton-, Video- und Animationsdateien sind geistiges Eigentum der Stadt Oberhausen. Hiervon ausgenommen sind Logos, Marken und Kennzeichen der Partner, an denen das geistige Eigentum den jeweiligen Partnern zusteht.

10.3 Der Nutzer ist nicht berechtigt die Inhalte zu kopieren, verändern oder auf andere Weise auf anderen Websites oder in Apps zu verwenden verwendet, wenn die Stadt Oberhausen keine Rechte zur Nutzung einzelvertraglich eingeräumt hat.

 

11. Pflichten des Nutzers

11.1 Der Nutzer verpflichtet sich, RadMünzen nur durch die Fortbewegung mit dem Fahrrad zu sammeln. Insbesondere ist es dem Nutzer untersagt, RadMünzen zu sammeln durch:

- Fortbewegung mit PKW, LKW, Krafträdern und Bussen; dem öffentlichen Personennahverkehr; Elektrokleinstfahrzeugen; E-Scootern; Inlinern, Rollschuhen, Skateboards und/oder sog. Bierbikes;

- Nutzung von Programmen und Einrichtungen, die der App einen anderen Standort als den tatsächlichen geographischen Standort des Nutzers melden;

- Mitführen mehr als eines Endgerätes, das die App zum Sammeln von RadMünzen verwendet;

- das Laufenlassen von mehr als einer Instanz der App auf einem Endgerät;

- das Laufenlassen der App in virtualisierten Umgebungen zur Vorspiegelung einer tatsächlich nicht stattfindenden Fortbewegung.

11.2 Das Sammeln von RadMünzen unter Nutzung von E-Bikes und Pedelecs ist zulässig.

11.3 Der Nutzer verpflichtet sich bei der Benutzung der App die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu beachten, insbesondere die App nicht während der Fahrt zu bedienen.

11.4 Der Nutzer verpflichtet sich, seine Zugangsdaten für die App geheim zu halten. Über einen etwaigen Missbrauch mit dem Account des Nutzers informiert der Nutzer die Stadt Oberhausen unverzüglich.

 

12. Ausschluss von Nutzern

12.1 Die Stadt Oberhausen ist berechtigt Nutzer, die diese Nutzungsbedingungen verletzen, insbesondere solche Nutzer, die die Pflichten der Ziff. 2 dieses Abschnitts verletzen, unverzüglich von der Nutzung der App sowie der RadMünzen und Gutscheine auszuschließen und den Nutzungsvertrag fristlos zu beenden. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es insoweit nicht.

12.2 Ein Ersatz der von dem Nutzer gesammelten RadMünzen erfolgt in dem Fall des Ausschlusses nicht.

 

13. Sperrung von Partnern

Die Stadt Oberhausen ist berechtigt jederzeit Partner zu sperren und deren Gutscheine aus der App zu entfernen, falls der hinreichende Verdacht besteht, dass der Partner gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, z. B. falsche Tatsachen behauptet oder gesetzlich verbotene Inhalte übermittelt. Dies gilt auch für Partner, in den Gutscheinen Personen beleidigen, zu Straftaten aufzurufen oder jugendgefährdende, gewaltverherrlichende und extremistische Inhalte bewerben oder zum Gegenstand der Gutscheine machen. Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

 

14. Haftungsausschluss

14.1 Die Stadt Oberhausen haftet gegenüber dem Nutzer nicht für von den Partnern entgegen der Bestimmungen des jeweiligen Gutscheins nicht gewährte Vergünstigungen oder sonstige durch den jeweiligen Partner zu vertretende Beeinträchtigungen und Schäden.

14.2 Die Stadt Oberhausen haftet gegenüber dem Nutzer ferner nicht für Gutscheine, die gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen.

14.3 Die Stadt Oberhausen haftet den Nutzern gegenüber nicht für Schäden, die aus der Nutzung der App resultieren.

14.4 Die Haftungserleichterungen gelten auch für Dritte, der sich die Stadt Oberhausen zur Erfüllung der sich aus diesen Nutzungsbedingungen ergebenden Pflichten bedient.

14.5 Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten nicht, wenn der Stadt Oberhausen die Verletzung von aus diesem Vertrag erwachsenden Hauptpflichten zur Last fällt, die Stadt Oberhausen oder deren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, aus Arglist und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben durch die vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

 

15. Verfügbarkeit / Einstellung der APP

15.1 Die Stadt Oberhausen wird sich bemühen, eine umfangreiche Verfügbarkeit der Gutscheine in der App zu gewährleisten. Eine jederzeitige Verfügbarkeit ist indes nicht geschuldet. Die Stadt ist berechtigt, jederzeit Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die Leistungen nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung.

15.2 Die Stadt Oberhausen ist berechtigt, unter Abwägung der Interessen der Nutzer die App und die darin angebotenen Gutscheine mit einer angemessenen Vorlauffrist ersatzlos einzustellen oder durch eine andere App zu ersetzen.

 

16. Haftungsfreistellung

Der Nutzer stellt die Stadt Oberhausen von der Haftung für die Inanspruchnahme durch Partner wegen der Einlösung unrechtmäßig erworbener RadMünzen frei.

 

B. Verhältnis gegenüber Partnern

 

1. Forderungserwerb durch den Nutzer

Der Nutzer erwirbt ein Forderungsrecht gegenüber dem Partner frühestens durch die die Aktivierung des Gutscheins in Gegenwart des Partners.

 

2. Gutscheineinlösung

Der Partner ist nicht verpflichtet die Gutscheine zu anderen als den in den Bedingungen des Gutscheins genannten einzulösen. Insbesondere ist der Partner nicht verpflichtet abgelaufene oder mengenmäßig nicht mehr verfügbare Gutscheine einzulösen oder die daraus ersichtlichen Vergünstigungen zu gewähren.

 

3. Verweigerung der Einlösung von Gutscheinen

Der Partner darf die Einlösung von Gutscheinen ablehnen, wenn die für die Einlösung verwendeten RadMünzen offensichtlich in Widerspruch zu den in diesen Nutzungsbedingungen festgelegten Pflichten des Nutzers erlangt wurden.